Das Gestüt Wadenspanner

Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen der Besamungsstation

Der Zuchthof Wadenspanner,

Inhaber Walter Wadenspanner

und

das Gut Wettlkam,

Inhaber Thomas Müller

 

Für die Vertragsbeziehungen zwischen dem Stuteneigentümer, der Hengste der Besamungsstationen Wadenspanner und/oder Gut Wettlkam in Anspruch nimmt, gelten die nachfolgenden Bedingungen.

Der Vertrag kommt jeweils mit der Besamungsstation, die als Besitzer des ausgesuchten Hengstes im Hengstprospekt bzw. der Internetanzeige aufgeführt ist, zustande.

Die Decksaison beginnt am 02.02.2026 und endet am 14.08.2026

Samenbestellungen werden telefonisch (+49 8781/2734), per E-Mail (info@zuchthof-wadenspanner.de) oder unter Verwendung des im Internet unter www.zuchthof-wadenspanner.de zur Verfügung gestellten Bestellformulars aufgegeben. Die Bestellungen sollten bis spätestens 10:00 Uhr von Montag bis Freitag, am Samstag bis 9:00 Uhr für beide Stationen erfolgen. Bei später eingehenden Bestellungen kann eine sofortige Bearbeitung nicht gewährleistet werden. Die erste Samenbestellung hat möglichst in Schriftform zu erfolgen. Die Bestellung muss Vorname, Name und vollständige Anschrift des Stuteneigentümers, den Namen des gewünschten Hengstes, des Zuchtverbandes, dem die Bedeckung gemeldet werden soll, außerdem die genaue Anschrift des Empfängers, Vorname, Name und Adresse des mit der Besamung beauftragten Tierarztes enthalten, außerdem die Identifikationsangaben der zu bedeckenden Stute (Name, Rasse, Lebens-Nr., Alter, Abstammung).

Außerdem ist mitzuteilen, ob ein Embryotransfer geplant ist. Für diesen Fall ist das Deckgeld für jeden gespülten Embryo geschuldet.

Bei Überbelegung eines vom Stuteneigentümer ausgewählten Hengstes ist die zeitliche Reihenfolge des Eingangs der Bestellung maßgeblich, wobei auf der Besamungsstation untergestellte Stuten Vorrang haben.Bei stark frequentierten Hengsten behalten wir uns vor,  den Versand von Frischsamen pro Rosse/Stute zu beschränken.

Neben dem Deckgeld werden die Kosten für den Samenversand berechnet. Für Wochenendlieferungen wird der vom Zustelldienst erhobene Aufschlag zusätzlich berechnet. Der Verwendungsnachweis, welcher der Samenlieferung beigefügt ist, muss ausgefüllt und vom besamenden Tierarzt/Besamungswart unterschrieben zurückgereicht werden. Der Besteller trägt die Kosten für eventuell erforderliche amtstierärztliche Bescheinigungen/Exportpapiere.

Die Bestellung von TG-Sperma hat drei Tage vor dem gewünschten Versandtermin zu erfolgen.Ein geeigneter TG Container muss vom Stutenbesitzer gestellt werden. TG Sperma wird pro Portion abgerechnet.

Die Besamung auf der Besamungsstation untergebrachten Stuten durch gestütseigene Hengste erfolgt unentgeltlich. Im Zusammenhang mit der Besamung erforderliche tierärztliche Untersuchungen (Follikelkontrollen, Trächtigkeitsuntersuchungen und eventuell notwendige Behandlungen) werden vom Stationstierarzt unmittelbar gegenüber dem Stuteneigentümer abgerechnet. Die zu besamenden Stuten werden auch bei Inanspruchnahme eines Hengstes von Gut Wettlkam ausschließlich auf dem Zuchthof Wadenspanner untergestellt.

Für Gaststuten stehen auf dem Zuchthof Wadenspanner Boxen zur Verfügung. Die Unterbringung wird pro angefangenem Tag mit 20,00 € + 7% Mehrwertsteuer berechnet. Die Unterbringung erfolgt auf Risiko des Stuteneigentümers, sofern ein Schaden nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit der Besamungsstation zurückzuführen ist.

Der Stuteneigentümer versichert, unbeschränkter Alleineigentümer der zu besamenden Stute zu sein und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Der Versicherungsschutz ist auf Verlangen nachzuweisen.

Die für die Besamungsstation bestimmten Zahlungen haben durch Überweisung auf nachfolgendes Konto zu erfolgen:

Für den Zuchthof Wadenspanner:

Kontoinhaber: Zuchthof Wadenspanner
Raiffeisenbank Landshuter Land eG
IBAN: DE 39 7436 2663 0001 850008
BIC: GENODEF1ERG

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Die erste Rate der Decktaxe ist gemäß Hengstprospekt und Internetanzeige mit der ersten Besamung fällig, die zweite Rate mit dem 30. Trächtigkeitstag der Stute. Bei Nichtträchtigkeit ist eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Sofern ein Hengst im Verlaufe der Decksaison aus wichtigem Grund (Turniereinsatz, Krankheit etc.) nicht zur Verfügung steht, kann ein anderer Hengst der Station auf Wahl des Stuteneigentümers genutzt werden. Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.

Grundsätzlich werden Hengste, die erstmals im Deckeinsatz stehen, erst nach abgeschlossener HLP ins HB I eingetragen, so dass erst dann eine vollständige Registrierung der Fohlen stattfinden kann. Sofern ein Hengst nicht in das HB I eingetragen wird, werden von den Zuchtverbänden nur Geburtsbescheinigungen ausgestellt. Das Risiko trägt der Stuteneigentümer.

Frühjahrsaktion Übernahme des Wochenendzuschlages der Versandkosten:
Der Zuchthof Wadenspanner und das Gut Wettlkam übernehmen die 100.- Euro Wochenendzuschlag die Night Star Express für den Samenversand von Samstag auf Sonntag in Rechnung stellt. Samenversand kann dadurch in der ganzen Woche zum gleichen Preis für die Züchter erfolgen.
Folgende Ausnahme – sollte bereits am Freitag Samen bestellt worden sein und wir haben Ihnen zwei Portionen für das Wochenende geschickt, dann entfällt die Kostenübernahme des Wochenendzuschlages der Spedition. Eine Samenbestellung wäre aber trotzdem zum Normalpreis möglich. Sollten wir Ihnen nur eine Portion geschickt haben und sie benötigen am Samstag eine weitere Portion dann wird der Wochenendzuschlag vom Zuchthof Wadenspanner und dem Gut Wettlkam übernommen.
Diese Rabatt Aktion ist gültig bis zum meteorologischen Sommeranfang am 01. Juni 2026

Nachlässe bei Bedeckung mehrerer Stuten eines Eigentümers bedürfen individueller Absprache mit der Besamungsstation.

Stand 01/2026